Ingenieur- &
Sachverständigenbüro
Sörgel

Zur Hauptuntersuchung dürfen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin vorbei kommen. Wir freuen uns auf Sie.

UVV Prüfung / Arbeitssicherheit

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Dies ist allerdings keine individuelle Einschätzungsfrage, sondern sehr detailliert geregelt. Jeder Unternehmer haftet unter anderem dafür, dass von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln keine vermeidbare Gefahr ausgeht. Weder für Mitarbeiter noch für Besucher.
Dazu muss er die verpflichtenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV oder DGUV-Vorschriften) befolgen. Dazu gehört die regelmäßige umfassende UVV-Prüfung im Unternehmen durchführen zu lassen. Dies erfordert entsprechende Kenntnisse, die man selbst i.d.R. nicht hat. Somit ist die Beauftragung eines externen Sicherheitsprüfers notwendig.
Alle bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger versicherten gewerblichen Unternehmen müssen die Unfallverhütungsvorschriften einhalten.

Unsere sachkundigen Mitarbeiter sind gerne für Sie da, wenn es um folgende Prüfungen geht:

  • Absauganlagen
  • Flurförderzeugen
  • Regale
  • Pressen und Presseinrichtungen (Ballenpressen)
  • Tore und Türen
  • Lastaufnahmemittel
  • Ladeboardwand / Ladebrücken
  • Leitern und Tritte
  • Ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
  • Fahrzeughebebühnen
  • Hubarbeitsbühnen
  • Scheinwerfereinstellplätze vermessen bzw. kalibrieren
  • Drehmomentschlüssel prüfen bzw. kalibrieren
  • Motor-, Wagen- und Getriebeheber
  • uvm.

Wir erstellen Ihnen gerne ein auf Sie zugeschnittenes Angebot!

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Wir sind für Sie da!