Zur Hauptuntersuchung dürfen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin vorbei kommen. Wir freuen uns auf Sie.
Wann benötigen Sie eine Fahrzeugbewertung oder ein Wertgutachten?
Eine Fahrzeugbewertung hilft Ihnen, den Wert Ihres Fahrzeugs gegenüber Käufern, dem Finanzamt oder Kreditgebern sicher und glaubhaft darzulegen.
Es gibt viele Gründe, die eine professionelle Bewertung erforderlich machen:
- Bestimmung des optimalen Kauf- / Verkaufspreises auf Basis des Marktwertes Ihres Fahrzeugs
- eine problemlose Leasingrücknahme
- Ehescheidungen
- Fahrzeugumbauten
- die Wertermittlung für die Versicherung oder Banken
- eine Inzahlungnahme des Autos
- Erbschaftsangelegenheiten
- die Wertermittlung von Oldtimern (siehe Oldtimer-Gutachten)
- die Wertermittlung für außergewöhnliche Fahrzeuge / Unikate
Gerade für Unternehmer und Selbständige kann eine Fahrzeugbewertung sehr sinnvoll sein, vor allem wenn es um steuerliche oder kreditvertragliche Interessen geht. Folgende Gründe stellen nur eine kleine Auswahl dar, zeigen aber schon, wann die Bewertung eines Kfz sehr häufig notwendig ist:
- Nachweis des aktuellen Fahrzeugwerts für Bilanzen. Sie erbringen mit einer Fahrzeugbewertung den nötigen Nachweis für das Finanzamt. So stellen Sie sicher, dass eine steuerliche Anerkennung problemlos erfolgen kann.
- Firmengründungen
- Übernahme ins Privatinventar oder Verkauf. Damit das Finanzamt Ihnen nicht unterstellt, dass der von Ihnen angesetzte Wert zu niedrig ist, ermitteln unsere Kfz-Gutachter den reellen Fahrzeugwert zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Entnahme.
- Insolvenzverfahren
Je nach Verwendungszweck werden auf Kundenwunsch folgende Werte bestimmt:
Zeitwert
Unter dem Zeitwert versteht man den zum aktuellen Zeitpunkt vorhandenen, tatsächlichen Wert des Fahrzeugs. Der Zeitwert bildet die entscheidende Größe für die Verkaufsverhandlungen und bei einer Überführung eines Firmenwagens in Privatvermögen.
Wiederbeschaffungswert – auch Händlerverkaufswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der finanzielle Aufwand, den man benötigt, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen. Zusatzkosten werden dabei oft vernachlässigt, wie zum Beispiel Zulassungskosten oder Eintragungskosten für Zubehör.
Restwert – auch Händlereinkaufswert oder Veräußerungswert
Der Restwert eines Fahrzeugs wird dann ermittelt, wenn nach einem Unfall ein Totalschaden vorliegt oder wenn das Auto das Ende der Abschreibungs- oder Leasingdauer erreicht hat. Damit ist der Restwert oft ebenfalls Grundlage von Verkaufsverhandlungen – genauso wie der Zeitwert.