Zur Hauptuntersuchung dürfen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin vorbei kommen. Wir freuen uns auf Sie.
Vermessung von Scheinwerfer-Einstellplätzen
Welche Vorschriften gelten?
Für Scheinwerfer-Einstellplätze, die für amtliche Untersuchungen (beispielsweise Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO, «HU») genutzt werden sollen, fordert die StVZO eine Stückprüfung. Außerdem müssen die Anforderungen aus der DIN EN ISO/IEC 17020 erfüllt werden. Daraus wiederum resultieren Kalibrierungen, die den Rahmenbedingungen der DIN EN ISO/IEC 17025 genügen müssen.
Nur solche Flächen und Einstell-Prüfgeräte, für die ein gültiger Nachweis über die Stückprüfung und Kalibrierung vorliegt, dürfen von den Prüforganisationen für die hoheitlichen Fahrzeuguntersuchungen genutzt werden.
Wie erfüllen Sie die geltenden Vorschriften?
Durch den täglichen Gebrauch und den damit einhergehenden Verschleiß können sich die Messwerte von Scheinwerfer Prüffläche und Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät im Laufe der Zeit verändern, daher müssen diese Flächen und Geräte regelmäßig vermessen werden. Im Rahmen der Kalibrierung und Stückprüfung erfolgt genau dies – eine Überprüfung, ob die zulässigen Werte bzw. Toleranzgrenzen eingehalten werden.
Sie als Werkstattbetreiber sind mit verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Fristen. Lassen Sie daher alle notwendigen Überprüfungen regelmäßig und pünktlich durchführen und halten Sie die Dokumentation (Kalibrierschein, Stückprüfungsprotokoll) hierüber vor.
Wir können die erforderlichen Messungen und Justierungen vornehmen und dokumentieren. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine ausführliche Dokumentation der Ergebnisse in einem Dakks-Konformen Protokoll.