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Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3
Was muss nach DGUV Vorschrift 3 genau geprüft werden?
In der DGUV Vorschrift 3 geht es um die Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Dies betrifft aber nicht nur die Anlagen und Mittel selbst, sondern auch das Ausführen von Arbeiten in deren Nähe. Bei einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird deshalb untersucht, ob Elektrogeräte einwandfrei funktionieren.
Ortsveränderliche Betriebsmittel und Maschinen sind bspw.: Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen, Kopierer, Netzteile, Lampen, Haartrockner, Bohrmaschinen, Trennschleifer, Verlängerungsleitungen, Mehrfach-Steckdosen, Faxgeräte, Drucker, Laborgeräte, Stehlampen, Registrierkassen und viele andere mehr.
Wie läuft die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ganz genau ab?
Eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 kann im Allgemeinen in drei verschiedene Stadien unterteilt werden:
1. Die Sichtprüfung
Das Ziel dieses Schrittes ist es, eine Einschätzung des Wartungszustandes geben zu können. Dieser wird grundsätzlich erst einmal von außen vorgenommen. Mit dem ersten Prüfungsschritt werden ebenfalls die Mängel beseitigt, die auf den ersten Blick ersichtlich sind.
2. Die Funktionsprüfung
Bei der Funktionsprüfung werden unterschiedliche Szenarien durchgespielt, die die Sicherheit deiner Mitarbeiter gefährden könnten. Dazu gehört beispielsweise ein Kurzschluss. Außerdem wird an dieser Stelle überprüft, ob Schutzschalter und andere Elemente, die für die Arbeitssicherheit wichtig sind, richtig funktionieren.
3. Die Messprüfung
Nach den beiden genannten Schritten erfolgt zum Schluss die Messprüfung. Hierbei geht es darum, elementare Grenz- und Richtwerte zu messen, welche die Elektrosicherheit als Ganzes gewährleisten sollen.
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