Ingenieur- &
Sachverständigenbüro
Sörgel

Zur Hauptuntersuchung dürfen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin vorbei kommen. Wir freuen uns auf Sie.

Unfall… Und jetzt?

Nicht verzweifeln!! Wir helfen Ihnen!

Als unabhängiges und freies Sachverständigenbüro sind wir Ihr kompetenter Partner, wenn es um die Beratung, sowie zuverlässige und sachkundige Erstellung von Unfallgutachten geht.

Durch jahrelange Berufserfahrung haben wir Zugriff auf ein großes Spektrum an Fach- und Spezialwissen. Unsere enge Zusammenarbeit mit namhaften Autohäusern und Werkstätten versetzt uns in die Lage immer auf dem neuesten Stand der Herstellerreparaturtechniken und -richtlinien zu sein.

Durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen bauen wir dieses Wissen stetig aus.

Unfall nicht selbst verschuldet

Als Geschädigter haben Sie viele Rechte:

  • Freie Wahl eines Kfz-Gutachters
  • Freie Wahl eines Rechtsanwalts
  • Wertverlust
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld
  • Anund Abmeldekosten
  • Umbaukosten
  • Arztkosten
  • Freie Wahl einer Werkstatt
  • Reparaturkosten
  • Ersatzwagen
  • Fiktive Abrechnung
  • Aufwandspauschalen
  • Abschleppkosten / Bergungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Verdienstausfall

Die gegnerische Versicherung wird Ihnen anbieten, dass ein Sachverständiger der Versicherung bei Ihnen vorbeikommt. Lehnen Sie dieses Angebot ab!

Denn: Die Gutachter der Versicherungen handeln häufig nicht objektiv.

Liegt voraussichtlich ein Schaden über 850 € netto (Bagatellgrenze) vor, so muss die Versicherung die Kosten für einen unabhängigen Gutachter bezahlen.

Zur Ermittlung der Schadenhöhe bzw. zur Geltendmachung des Ihnen entstandenen Schadens gegenüber der Versicherung, erstellen wir für Sie detaillierte und vollständige Gutachten höchster Qualität. Das Gutachten dient der Versicherung als Regulierungsgrundlage. Daher ist unbedingt erforderlich, dass jegliche Positionen auf derer Ersatz Sie als Geschädigter einen rechtlichen Anspruch haben, lückenlos und formgerecht im Gutachten aufgeführt sind. Hierfür verfügen unsere Sachverständigen über das notwendige Know-how und sind stets auf dem neusten Stand der aktuellen Rechtslage. Immer mit dem Ziel, dass Sie Ihren Schaden zu 100% ersetzt bekommen.

Die Begutachtung des Schadens kann bei Ihnen zu Hause, in unseren Prüfstellen sowie selbstverständlich auch in der Werkstatt Ihres Vertrauens erfolgen. Bei der Terminlegung bieten wir größtmögliche Flexibilität und richten uns ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Hinweis: Auch unterhalb der 850 € netto (Bagatellgrenze) gibt es die Möglichkeit ein objektives Kurzgutachten zur Sicherung Ihrer Ansprüche zu erstellen.

Schadensersatz oder Wiederherstellung – Ihre Wahl!

In § 249 BGB Absatz 1 steht:

„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten Wäre“.

Mit anderen Worten: Bei einem unverschuldeten Unfall bzw. Schaden müssen Sie als Unfallopfer in dem Maße entschädigt werden, als wäre das Ereignis niemals eingetreten. Das schließt die Gutachterkosten mit ein!
In Absatz 2 heißt es außerdem: Als Opfer haben Sie die Wahl, die Instandsetzung des Fahrzeuges zu verlangen oder sich den Schaden in Geld auszahlen zu lassen. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und überlassen Sie die Beurteilung des Schadens dem Profi!

Übrigens: Im Haftpflichtfall tritt die Haftpflichtversicherung an die Stelle des Unfallverursachers. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder rechtlichen Beistand, trägt die gegnerische Versicherung. Das spielt aber grundsätzlich keine Rolle, um Ihre Rechte einzufordern und durchsetzen zu lassen. Wenn durch den Unfall weiterführende Ansprüche entstehen, können Sie diese natürlich ebenso geltend machen.

Zitat eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht

Im Haftpflichtschadenfall (außer bei Bagatellschäden) empfehle ich, das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen. Es hat für den Geschädigten, gegenüber dem einfachen Kostenvoranschlag, wie man ihn aus der Werkstatt kennt, erhebliche Vorteile. Das Kfz-Gutachten listet zum einen die Kosten für eine sach- und fachgerechte Reparatur auf. Außerdem weist es weitere schadenersatzpflichtige Beträge wie die Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung des Fahrzeuges aus. Das qualifizierte Schadensgutachten ist auch wichtig, um die Beweise des Geschädigten zu sichern. Vor allem, falls es später zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hat übrigens kein Recht darauf, Ihnen einen Unfallgutachter zuzuteilen. Lassen Sie sich daher nicht darauf ein. Ein freier und unabhängiger Gutachter Ihrer Wahl berät Sie neutral und schätzt Ihren Unfallschaden objektiv ein. So liefert er eine wichtige Grundlage, um alle Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Unfall selbst verschuldet

Als Unfallverursacher sind Ihre Ersatzleistungen leider sehr eingeschränkt. Genaueres finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Den verursachten Schaden hingegen übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung (max. bis zur Deckungssumme).

Bitte teilen Sie der Versicherung unverzüglich den Unfall mit und gleichen Ihre aktuelle Adresse mit der Versicherung ab. Bei einer etwaigen Kaskoversicherung wird Ihre Versicherung auch die Möglichkeiten zur Regulierung Ihres Eigenschadens besprechen.