Ingenieur- &
Sachverständigenbüro
Sörgel

Am Ostersamstag haben wir zu unseren gewohnten Öffnungszeiten geöffnet!
Frohe Ostern und erholsame Feiertage!

Anhänger Tempo 100

So dürfen Sie mit Ihrem Anhänger auf Kraftfahrstraßen in Deutschland bis zu 100 km/h schnell fahren

Generell gilt in Deutschland für ein Gespann (PKW mit Anhänger oder Wohnwagen) eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn. Es gibt allerdings die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für ein maximales Tempo von 100 km/h zu bekommen. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, die im Rahmen einer Begutachtung durch die Prüfingenieure der GTÜ bestätigt werden können. Wer diese Bestätigung bei der Zulassungsbehörde vorlegt, bekommt die vorgeschriebene 100 km/h Plakette. Gültig ist diese Regelung für PKW und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen (z. B. Wohnmobile).

Damit die Plakette erteilt wird, sind einige technische Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Zugfahrzeug muss zwingend mit einem Antiblockiersystem (ABS/ABV) ausgestattet sein
  • Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt sein
  • Die Reifen des Anhängers müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex „L“ (zulässige Geschwindigkeit mindestens 120 km/) haben
  • Die Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein (erkennbar an der DOT-Nummer an der Reifenflanke)

Das Masseverhältnis des Gespanns muss stimmen.

Da auch das Verhältnis der Masse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger eine physikalisch wichtige Rolle spielt, schreibt der Gesetzgeber die Einhaltung bestimmter Masseverhältnisse vor. Diese können nicht pauschal benannt werden, da die zulässige Gesamtmasse rechnerisch ermittelt wird. Hierfür gibt es im Internet Rechner, die Ihnen eine Vorstellung davon geben, ob Ihr Anhänger und Zugfahrzeug für die Erteilung der 100 km/h Plakette geeignet sind. Maßgeblich ist das Leergewicht des Zugfahrzeugs, das mit einem Faktor multipliziert wird, der sich nach der technischen Ausrüstung des Gespanns bemisst.

Sollten Ihnen diese Nachweise abhandengekommen sein, können wir diese, mit etwas Glück, in der GTÜ-Prüfzeugnisdatenbank, in der die meisten gängigen Gutachten gespeichert sind, finden. In schwierigen Fällen können wir außerdem bei der Beschaffung von Gutachten beim Hersteller unterstützen.

  • Der Anhänger verfügt über eine geeignete Kupplung mit Stabilisierung („Antischlingerkupplung“ gemäß ISO 11555-1)
  • Der Anhänger ist mit einem fahrdynamischem Stabilitätssystem ausgerüstet (z.B. ATC)
  • Das Zugfahrzeug verfügt über ein fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb („Anhänger-ESP“), welches in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein muss.

Falls Fragen bestehen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter!