Ingenieur- &
Sachverständigenbüro
Sörgel

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Sicherheitsprüfung "SP"

Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen.

Daher müssen seit Dezember 1999 die unten aufgeführten Fahrzeuge neben den fest definierten Terminen der Hauptuntersuchung auch die Termine der Sicherheitsprüfung wahrnehmen.

Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke.

Unsere Prüfingenieure können die Sicherheitsprüfung ohne Termin an unseren Prüfstellen durchführen, oder falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, auch bei Ihnen vor Ort.

Eine rechtzeitige Durchführung der Sicherheitsprüfung spart Kosten, denn bei Überziehung der Frist verlangt der Gesetzgeber zusätzlich eine Hauptuntersuchung.

Die Sicherheitsprüfung ist u.a. an folgenden Fahrzeugen durchzuführen:

  • Kraftomnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (KOM)
  • Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen ab 7,5 t
  • Anhänger, einschließlich angehängter Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger ab 10 t

Bei der Kfz-Sicherheitsprüfung handelt es sich um eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung, bei der gem. StVZO folgende Fahrzeugteile untersucht werden:

  • Fahrgestell und Fahrwerk
  • Lenkung
  • Reifen und Räder
  • Bremsanlage
  • ggf. Schließkräfte der Türen

Ist diese Untersuchung unauffällig und es liegen keine Mängel vor, wird eine Prüfmarke am Fahrzeug angebracht.