Zur Hauptuntersuchung dürfen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin vorbei kommen. Wir freuen uns auf Sie.
Oldtimergutachten nach § 23 StVZO „H-Kennzeichen“
Ein Oldtimer besitzt besonders viel Charme und es steckt viel Zeit und Arbeit dahinter.
Um zum Beispiel eine H-Zulassung oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu erhalten, benötigen Sie ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO.
Die Untersuchung im Namen und auf Rechnung der GTÜ umfasst sowohl eine amtliche Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO), als auch eine fundierte Begutachtung des mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuges hinsichtlich des Pflege- und Erhaltungszustands sowie der Originalität folgender Hauptbaugruppen:
- Aufbau/Karosserie
- Rahmen/Fahrwerk
- Motor/Antrieb
- Bremsanlage
- Lenkung
- Räder/Reifen
- elektrische Anlage
- Fahrzeuginnenraum
Sie brauchen keinen Termin!!
Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei, wir sind für Sie da!
Falls vorab Fragen bestehen, helfen wir Ihnen sehr gerne weiter!