Ingenieur- &
Sachverständigenbüro
Sörgel

Zur Hauptuntersuchung dürfen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin vorbei kommen. Wir freuen uns auf Sie.

Oldtimergutachten nach § 23 StVZO „H-Kennzeichen“

Ein Oldtimer besitzt besonders viel Charme und es steckt viel Zeit und Arbeit dahinter.

Um zum Beispiel eine H-Zulassung oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu erhalten, benötigen Sie ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO.

Die Untersuchung im Namen und auf Rechnung der GTÜ umfasst sowohl eine amtliche Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO), als auch eine fundierte Begutachtung des mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuges hinsichtlich des Pflege- und Erhaltungszustands sowie der Originalität folgender Hauptbaugruppen:

  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen/Fahrwerk
  • Motor/Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Räder/Reifen
  • elektrische Anlage
  • Fahrzeuginnenraum

Sie brauchen keinen Termin!!

Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei, wir sind für Sie da!

Falls vorab Fragen bestehen, helfen wir Ihnen sehr gerne weiter!