Ingenieur- &
Sachverständigenbüro
Sörgel

Zur Hauptuntersuchung dürfen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin vorbei kommen. Wir freuen uns auf Sie.

Der Gerichtliche Sachverständige

Gutachten sind im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens Beweismittel und sollen zur Aufklärung des Sachverhaltes dienen. Gerade in technisch komplexen Fragen sind Richter und Anwälte häufig überfordert, Schäden zu beurteilen und Schlüsse für die Schadensabwicklung zu ziehen. Gutachter unterstützen somit die Rechtsfindung. Zu unterscheiden ist jedoch zwischen einem Parteigutachten und dem, durch das Gericht bestellten Gutachter. Während dem Parteigutachten eine tendenzielle Richtung, insbesondere durch die Gegenseite unterstellt wird, ist der gerichtlich bestellte Gutachter dem Gericht verpflichtet. Das Gericht ist jedoch, auch bei einem durch ihn bestellten Gutachter, nicht an dessen Schlussfolgerungen gebunden, sondern in der Beweiswürdigung frei.

Zur Erstellung von Gerichtsgutachten sind prinzipiell nur Sachverständige berechtigt, die von Gerichten, Landesregierungen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Behörden öffentlich bestellt und vereidigt wurden. Ausnahmen dieser Regelung der berechtigten Sachverständigen sind stark beschränkt (§ 404 ZPO).

Gerd Sörgel ist von der Handwerkskammer für Mittelfranken im Februar 2014 für das Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt wurden.

Somit ist Gerd Sörgel Ihr Ansprechpartner für Erstellung von Sachverständigengutachten im Bereich der Kfz-Technik in gerichtlichen Verfahren (Rechtsstreit oder im selbstständigen Beweisverfahren).